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Krafträder
Mindestalter 25 Jahre
Max. 125 ccm Hubraum
Max. 11 KW Motorleistung
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Ausbildung in Theorie und Praxis
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
4 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Fahrerschulung Mindestanzahl 1 Übungsstunde; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)
Überlandfahrt: 5 Stunden à 45 min.
Autobahnfahrt: 4 Stunden à 45 min.
Nach der Schulung wird die Bescheinigung ausgehändigt mit der die Schlüsselzahl B196 vom Straßenverkehrsamt im Führerschein eingetragen wird.