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Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg
Max. 8 Sitzplätze + Fahrer
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg oder zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3500 kg
Einschluss: Klasse L, AM
Ausbildung in Theorie und Praxis
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)
Überlandfahrt: 5 Stunden à 45 min.
Autobahnfahrt: 4 Stunden à 45 min.
Nachtfahrt: 3 Stunden à 45 min.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt
Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
Lichtbild
Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste-
Zusätzlich für das begleitete Fahren mit 17:
Beiblatt zum Antrag, auf dem die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben, dass der Antragsteller eine Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren mit 17 erwirbt. Außerdem sind hier die Begleitpersonen (mind. 1) mit Namen und Geburtsdatum anzugeben.
Einverständniserklärung der Begleitpersonen. Diese Erklärung ist von jeder Begleitperson auszufüllen. Hier erklärt die Begleitperson, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (siehe unten) bekannt sind und übermittelt der Fahrerlaubnisbehörde die dort benötigten Angaben zur Fahrerlaubnis.
Kopien der Führerscheine und der Ausweise/Pässe der Begleitpersonen
Kopien von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass) der gesetzlichen Vertreter
Den Z4 dürft Ihr für eine Doppelstunde in den Sonderfahrten testen.
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17
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