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Mindestalter 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Max. 45 km/h
Max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündermotoren
Max. 4 KW Motorleistung bei Kfz mit anderem Antrieb (Diesel/ Elektomotor)
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen
Kein "Automatikeintrag"
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt
Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
Lichtbild
Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste-