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Mindestalter 18 Jahre
Krafträder, max. 35 KW Motorleistung
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: Klasse A1, AM
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)
Überlandfahrt: 5 Stunden à 45 min.
Autobahnfahrt: 4 Stunden à 45 min.
Nachtfahrt: 3 Stunden à 45 min.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt
Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
Lichtbild
Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste-