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Krafträder
Mindestalter 16 Jahre
Max. 125 ccm Hubraum
Max. 11 KW Motorleistung
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Mindestalter 16 Jahre
Leistung max. 15 kW
Ausbildung in Theorie und Praxis
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden à90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung (keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung)
Überlandfahrt: 5 Stunden à 45 min.
Autobahnfahrt: 4 Stunden à 45 min.
Nachtfahrt: 3 Stunden à 45 min.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt
Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
Lichtbild
Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste-